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MIT HERZ, HAND UND VERSTAND

Seit 2005 bin ich neben meiner weiterhin ausgeübten Rechtsanwaltstätigkeit auch zertifizierter Mediator.

Die Mediatorentätigkeit ist eine eigenständige berufliche Tätigkeit.

In einem Verfahren darf ich niemals zugleich Rechtsanwalt und Mediator sein. Die Weichen müssen also zu Beginn des Mandats gestellt sein.

Mein handwerkliches Rüstzeug und meine Haltung als Mediator helfen mir jedoch generell auch in meiner anwaltlichen Tätigkeit für Sie, insbesondere dann, wenn Ihr Anliegen ist, auch in streitigen Fällen Lösungen zu erarbeiten. Das erste Informationsgespräch kostet Sie nichts.

Ihr Christoph Kutscheid