WISSENSWERTES | VERHALTENSKODEX
Eine Selbstverpflichtung von Mediatoren begründet sich aus dem europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren, dem ich mich unterworfen habe:
Zu den Einzelheiten: www.scheidungs-mediation.de
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Mediation waren lange dürftig. Per 26.07.2012 ist jedoch das Mediationsgesetz in Kraft, welches die Rechtsgrundlagen bundeseinheitlich verbindlich regelt.
Auch die Ausbildungsstandards sind mittlerweile ebenfalls einheitlich geregelt, und zwar in der Verordnung über die Aus- und Fortbildung als zertifizierte Mediatoren, vom 21.08.2016.
Ein Rechtsanwalt hat zusätzlich auch bei seiner Tätigkeit als Mediator die Rechtsgrundlagen der Berufsordnung für Rechtsanwälte und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu beachten.
Verhaltenskodex
Eine Selbstverpflichtung von Mediatoren begründet sich aus dem europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren, dem ich mich unterworfen habe:
Zu den Einzelheiten:
Mediationsarten
Mediation kann in verschiedenen Konstellationen und Verfahrensstadien stattfinden, z. B. als
- gerichtliche Mediation:
Die Mediation wird vom Richter selbst durchgeführt,
- gerichtsnahe Mediation:
Der Richter delegiert die Mediation an einen externen Mediator, d.h. er verweist bzw. empfiehlt den Gerichtsparteien die Durchführung der Mediation und bringt das Gerichtsverfahren derweilen zum Ruhen,
- integrierte Mediation:
Die Mediation wird von einem Mediator durchgeführt, der innerhalb der Strukturen, z.B. innerhalb der Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Beispielsweise führt der Vorgesetzte eine Mediation unter den Mitarbeitern, beispielsweise führt der Betriebsratsvorsitzende eine Mediation zwischen den Betriebsparteien, oder aber auch unter den Mitarbeitern.
- externe Mediation:
Dies bezeichnet die Mediation durch einen Dritten, beauftragt durch die Medianten selbst.