KOSTEN
Das Honorar des Mediators muss im Einzelfall verhandelt werden. Für mich als Rechtsanwalt sieht das Rechtsanwalts - Vergütungs - Gesetz sogar vor, dass ich auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken muss, § 34 RVG.
Grundsätzlich denkbar sind ein Stundenhonorar oder auch ein Pauschalhonorar. Ich persönlich arbeite nicht gerne mit Stundenhonoraren, vielmehr mit einer Kombination aus beiden Möglichkeiten.
Eine Mediationssitzung kostet 300 Euro, egal, ob diese nur zwei Stunden dauert oder länger als vier Stunden dauert. Erfahrungsgemäß sind zwei Stunden das Minimum dessen, was Sie als Medianten für eine Sitzung benötigen und vier Stunden das Maximum, sich noch weiter konzentrieren zu können.
Kalkulatorisch sind die Zeiten der notwendigen Vor- und Nachbereitung der Sitzung, auch das Erstellen von Protokollen in dem genannten Betrag enthalten. Selbstverständlich kann ich nicht abschätzen, wie viele Sitzungen notwendig sind; dies hängt in erster Linie vom Umfang und vom Streitpotenzial der zu behandelnden Themen und auch von den Medianten selbst ab. Letztlich geben Sie daher ohnehin das Tempo vor.
Sie bestimmen, was und wie lange „gespielt“ wird. Ich habe dabei die Aufgabe, die Spielregeln aufzustellen und dafür Sorge getragen, dass diese auch eingehalten werden. Rufen Sie doch einfach an.