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ANWENDUNGSFELDER

Mediation ist grundsätzlich in allen Lebens- und Konfliktbereichen anwendbar. Insbesondere macht Mediation dort Sinn, wo trotz bestehender oder gelöster Konflikte die Beziehung nicht endet.
Mit sehr guter Aussicht auf Erfolg einsetzbar ist die Mediation daher

  • in Trennungs- und Scheidungssachen, gerade auch wenn Kinder vorhanden sind,
     
  • bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
     
  • bei Konflikten von Arbeitnehmern untereinander,
     
  • bei Betriebsnachfolgeregelungen, insbesondere in Familienbetrieben,
     
  • bei Konflikten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft,
     
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Die Liste ist längst nicht vollständig; sie soll nur einen ersten Eindruck vermitteln, dass Mediation vielseitig einsetzbar ist und tatsächlich auch stattfindet!