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Mediationsarten
Mediation kann in verschiedenen Konstellationen und Verfahrensstadien stattfinden, z. B. als
- gerichtliche Mediation:
Die Mediation wird vom Richter selbst durchgeführt,
- gerichtsnahe Mediation:
Der Richter delegiert die Mediation an einen externen Mediator, d.h. er verweist bzw. empfiehlt den Gerichtsparteien die Durchführung der Mediation und bringt das Gerichtsverfahren derweilen zum Ruhen,
- integrierte Mediation:
Die Mediation wird von einem Mediator durchgeführt, der innerhalb der Strukturen, z.B. innerhalb der Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Beispielsweise führt der Vorgesetzte eine Mediation unter den Mitarbeitern, beispielsweise führt der Betriebsratsvorsitzende eine Mediation zwischen den Betriebsparteien, oder aber auch unter den Mitarbeitern.
- externe Mediation:
Dies bezeichnet die Mediation durch einen Dritten, beauftragt durch die Medianten selbst.